Arbeitsgebiet
Amtliche Grundstücksvermessung

TP

Amtliche Grundstücksvermessungen – Liegenschafts- / Katastervermessungen – umfassen i.w. die

  • Feststellung der Grenzen von Flurstücken (Grenzfeststellung),

  • Zerlegung von Flurstücken (Bildung neuer Flurstücke als Voraussetzung für die Teilung von Grundstücken, z.B. im Zusammenhang mit der Umsetzung von Grundstückskaufverträgen oder der Auflösung von Erbengemeinschaften),

  • amtliche Gebäudevermessung zum Nachweis des Gebäudegrundrisses im Liegenschaftskataster.

Auch die im Zusammenhang mit Strassenbaumassnahmen erforderlichen Strassenschlussvermessungen und Liegenschaftsvermessungen im Rahmen von Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung, (vereinfachte) Umlegung) gehören zum Leistungsspektrum des Vermessungsbüros Kochbeck.

Ein Sonderfall ist die Flurstücksbestimmung ohne Vermessung, bei der Flurstücke "am grünen Tisch" gebildet werden; dies ist allerdings nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich.

Vermessungsschriften

Die Liegenschaftsvermessungen werden unter meiner Leitung - als "Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur" bin ich dazu berechtigt - ausgeführt.

Da es sich bei den Liegenschaftsvermessungen um "amtliche Vermessungen" handelt, ist die Durchführung auf der Grundlage des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG) in Verordnungen, Erlassen und Verfügungen detailliert geregelt.

Die Abrechnung der Liegenschaftsvermessungen erfolgt pauschal auf der Grundlage der "Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen" nach gewissen Parametern wie Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte, Grenzlängen oder Herstellungskosten des Gebäudes.

Wenn Sie also z.B.

  • sich mit Ihrem Nachbarn nicht einig sind, wo die Grenze zwischen Ihren Flurstücken verläuft und diese daher festgestellt werden soll,

  • einen Teil Ihres Grundbesitzes verkaufen und deshalb Ihr Flurstück teilen lassen wollen,

  • oder Ihren Neubau vermessen lassen müssen,

sollten Sie telefonisch mit mir einen Termin vereinbaren, bei dem wir die Einzelheiten besprechen und Ihren Antrag aufnehmen können.

Weiterhin können Sie bei mir Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem ("Liegenschaftskarte"; "Flurkartenauszug") erhalten; dazu müssen Sie Ihr "berechtigtes Interesse" nachweisen und Ihren Personalausweis vorlegen.

Lageplan Zerlegung