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Amtliche Grundstücksvermessungen Liegenschafts- / Katastervermessungen umfassen i.w. die
Auch die im Zusammenhang mit Strassenbaumassnahmen erforderlichen Strassenschlussvermessungen und Liegenschaftsvermessungen im Rahmen von Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung, (vereinfachte) Umlegung) gehören zum Leistungsspektrum des Vermessungsbüros Kochbeck. Ein Sonderfall ist die Flurstücksbestimmung ohne Vermessung, bei der Flurstücke "am grünen Tisch" gebildet werden; dies ist allerdings nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich. |
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Die Liegenschaftsvermessungen werden unter meiner Leitung - als "Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur" bin ich dazu berechtigt - ausgeführt. Da es sich bei den Liegenschaftsvermessungen um "amtliche Vermessungen" handelt, ist die Durchführung auf der Grundlage des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG) in Verordnungen, Erlassen und Verfügungen detailliert geregelt. Die Abrechnung der Liegenschaftsvermessungen erfolgt pauschal auf der Grundlage der "Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen" nach gewissen Parametern wie Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte, Grenzlängen oder Herstellungskosten des Gebäudes. |
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Wenn Sie also z.B.
sollten Sie telefonisch mit mir einen Termin vereinbaren, bei dem wir die Einzelheiten besprechen und Ihren Antrag aufnehmen können. Weiterhin können Sie bei mir Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem ("Liegenschaftskarte"; "Flurkartenauszug") erhalten; dazu müssen Sie Ihr "berechtigtes Interesse" nachweisen und Ihren Personalausweis vorlegen. |